Aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen oder durch fehlerhafte Lagerbestandsdaten kann es zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferterminen sind deshalb ohne Gewähr und unverbindlich und können sich ohne Ankündigung jederzeit ändern. Pathworks legt grossen Wert darauf, die Lieferterminangaben sorgfältig zu pflegen und so korrekt wie möglich auszuweisen. Die Lieferung kann zudem gänzlich verunmöglicht werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt eine Lieferunmöglichkeit gemäss Punkt 7 ein.
Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das Produkt auch tatsächlich erhältlich ist bzw. geliefert werden kann und der Preis korrekt ist. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Pathworks eingetroffen ist und somit der Vertrag zustande gekommen ist, welcher unter der auflösenden Bedingung der Nichtbelieferung steht.
Falls eine der oben genannten Bedingungen eintritt, wird der Vertrag sofort und ohne Mitwirkung der Parteien aufgelöst. Darüber wird der Kunde umgehend informiert. Falls die Übergabe des Produkts schon vorher erfolgt ist, fällt das Eigentum automatisch an Pathworks zurück und der Kunde ist zur Rückleistung (unter Rückzahlung des bezahlten Preises durch Pathworks) verpflichtet. Falls die Übergabe des Produkts noch nicht erfolgt ist, ist der Kunde weder zur Bezahlung des Kaufpreises noch zur Abnahme verpflichtet. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist Pathworks nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.
Falls der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte innerhalb von zwei Wochen nicht abnimmt, kann Pathworks den Vertrag auflösen (stornieren) sowie die Umtriebskosten in Rechnung stellen.
Im Falle einer Lieferunmöglichkeit der Pathworks steht dem Kunden frühestens vier Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin das Rücktrittsrecht zu. Bei einer Stornierung aufgrund Nichtlieferung erstattet Pathworks dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.
Bei Vorauskasse mit Kreditkarte oder über Paypal wird Ihnen die dabei entstehende Kreditkarten-Kommission des Kaufpreises weiterverrechnet.
Öffentliche Institutionen können einen schriftlichen Antrag für Bestellungen auf Rechnung stellen.
Produkte, die dem Kunden geliefert werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Pathworks. Der Kunde räumt Pathworks das Recht ein, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
Pathworks kann ab der 3. Mahnung und den damit verbundenen manuellen Aufwänden eine Umtriebsgebühr von CHF 40.00 erheben.
Bei der Warenanlieferung durch ein Speditionsunternehmen bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift die optische Unversehrtheit der Lieferung, sofern kein Vorbehalt vermerkt wird. In diesem Fall kann Pathworks keine Haftung für sichtbare Transportschäden übernehmen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
Gelieferte oder abgeholte Produkte sind sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Mängel (sichtbare sowie verdeckte) sind unmittelbar nach Erkennen, spätestens aber innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Sendung an Pathworks mitzuteilen. Für das weitere Vorgehen der Schadenabwicklung muss die Sendung im Lieferzustand aufbewahrt werden und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen werden.
Pathworks behält sich das Recht vor, bei Lieferungen an Destinationen, die vom Transporteur nicht direkt angefahren werden können, die zusätzlichen Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
Rücksendungen, die dem Absender nicht zugeordnet werden können, werden 12 Monate aufbewahrt und dann entsorgt.
Das Antragsformular für die Rücksendung (Rücksendenachweis) von Produkten kann hier heruntergeladen werden (Antragsformular)
Damit das Produkt zurückgeschickt werden kann, muss die Sendung im Originallieferzustand sein und das Produkt darf nicht in Betrieb genommen worden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
Im Garantiefall sehen die Hersteller jeweils eine Reparatur, ein Austausch durch ein gleichwertiges Produkt oder eine Vergütung in der Höhe des Zeitwerts, höchstens jedoch zum Kaufwert des Produktes vor. Der Entscheid liegt in jedem Fall beim Hersteller. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Wandelung oder Minderung.
Eine Garantieleistung kann nur erbracht werden, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen wie Schäden durch Fehlmanipulationen oder mechanische Beschädigungen. Darunter fallen zum Beispiel Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Sturz- und Schlagschäden, übermässige Abnutzung und Defekte infolge von Eingriffen oder Modifikationen. Ausgeschlossen von der Garantie oder eine reduzierte Garantiedauer haben Verschleissteile, Batterien, Akkus, Lampen usw.
Im Shop als „Demomodell“ gekennzeichnete Produkte sind Vorführgeräte, d.h. Artikel mit leichten optischen Mängeln oder in Stand gesetzte Produkte, welche zu einem reduzierten Preis verkauft werden. Diese optischen Mängel sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. In Bezug auf die Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit gelten die normalen Garantiebestimmungen.
Erhebt der Hersteller bzw. Servicepartner im Falle einer Reparatur ausserhalb der Garantiepflicht Kosten, fallen diese zu Lasten des Kunden. Bei Geräten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder der Mangel nicht unter die Garantie des Herstellers fällt, kann Pathworks oder der Hersteller die Kosten für die Prüfung sowie den Versand auf den Kunden überwälzen. Pathworks kann dem Kunden einen Garantievoraustausch des Produktes gewähren. Dieser Voraustausch, welcher ausschliesslich im Ermessen von Pathworks steht, erfolgt unter der (aufschiebenden) Bedingung, dass der Hersteller tatsächlich die Gewährleistung für das eingeschickte Produkt übernimmt und kein Ausschlussgrund vorliegt. Somit erlangt der Kunde erst in diesem Moment Eigentum am vorausgetauschten Produkt. Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.